Ja, ja, die Freiheit
Ich sag, sie ist ein Kerzenschimmer,
In an finstern Haus.
Wenn einer zu laut Freiheit brüllt,
Blast's das Flammerl aus.
[...]
Ich sag, sie ist ein Rucksack,
Die must am Buckel schnallen,
Sie ist schwer und trotzdem fliegst mit eam,
dahin als wie a Schwalben.
Arik Brauer, österreichischer Maler und Sänger

Die FPö und Jörg Haider

Um die Debatte über die Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen Partei österreichs zu versachlichen, aber mit dem Ziel gerade bedenkliche Aussagen der FPö herauszustellen, möchte ich hier einige kurze kommentierte Auszüge aus dem Parteiprogramm der FPö darstellen. Ich bin der Meinung, dass ein Parteiprogramm nicht eine unbedachte versehentliche Äußerung darstellt, von der man sich einfach distanzieren oder für das man sich einfach entschuldigen kann. Sie stellt die Grundhaltung einer Partei dar.

Eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates in der Form der Überdenkung der eigenen Beziehungen zu einem Staat halte ich allgemein für notwendig.

Das Parteiprogramm kann man als PDF-Datei herunterladen.

Die FPö ist auf der Grundlage eines ungesunden politischen System entstanden. Eine jahrzehntelange große Koalition höhlt eine Demokratie aus, weil es für die Menschen keine Alternative bei Wahlen mehr gibt. österreich ist außerdem von einer Parteienwirtschaft durchdrungen, die den Staat und alle Ämter in staatlichen und halbstaatlichen Institutionen als Eigentum der Parteien betrachtet. Das Vorgehen der FPö gegen diese Verhältnisse kann nur begrüßt werden.

Die FPö gedeiht auch auf dem Boden einer unbewältigten nationalsozialistischen Vergangenheit österreichs. österreich wird dabei nicht als Mittäter, sondern als erstes Opfer des nationalsozialistischen Systems verstanden. Hieraus folgt ein unreflektierter Nationalismus. Hinweise auf Parallelen zum Nationalsozialismus des dritten Reiches geben die vielen Äußerungen Haiders in von ihm gehaltenen Reden. Gegen diesen Nationalismus muß sich der Protest richten und auf diesen beziehen sich auch die hier vorgestellten Zitate. Dabei teilen sich die Aussagen in vier Gruppen auf:

1.) Nationalismus und Europa-Feindlichkeit
2.) Kultur-Chauvinismus
3.) Einmischung in die Souveränität anderer Staaten

Wichtig ist auch festzustellen, welche politischen Aussagen im Programm der FPö vollständig fehlen: Ein Bekenntnis zur Vereinigung Europas, der Schutz und die Gleichberechtigung nicht-deutscher und nicht-christlicher kultureller Gruppen innerhalb österreichs und die Anerkennung der bestehenden Grenzen in Europa.

Die Situation in österreich sollte auch für uns in Deutschland eine Warnung und eine Aufforderung zur Wachsamkeit sein. Die Ämter-Schacherei der Parteien im öffentlichen Bereich wie z.B. im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, bei staatlichen Rechtsinstitutionen wie dem Verfassungsgericht und bei der Besetzung von leitenden Funktionen von Staatsunternehmen ist auch bei uns vorhanden. Auch die geistige Haltung der FPö bezüglich eines ungesunden National-Geistes ist in Deutschland weit verbreitet unter Menschen, die zur Zeit Adolf Hitlers aufgewachsen sind und unter jüngeren Menschen, die sich in der Gesellschaft benachteiligt fühlen. Die momentane Spitze des ethischen Verfalls bei uns ist die Meinung von geschichtlich bedeutenden Persönlichkeiten wie Helmut Kohl, über den Gesetzen zu stehen.

Das Parteiprogramm wird eingeleitet mit Beschlossen am außerordentlichen Bundesparteitag am Design Center Linz am 30. Oktober 1997. Das Programm enthält folgende Kapitel:

IFreiheit als höchstes Gut
IIDie Menschenwürde ist unantastbar
IIIösterreich zuerst!
IVRecht auf Heimat
VChristentum - Fundament Europas
VISchicksalsgemeinschaft Europas
VIISelbstbewußte Außenpolitik - Gemeinsame Sicherheitspolitik
VIIIDemokratiereform - Freie Republik
IXRecht und Ordnung
XFaire Marktwirtschaft
XISolidarisch und gerecht
XIIFamilie - Gemeinschaft der Generationen
XIIIUmwelt
XIVFreie Bauern - Landeskultur
XVWeite Kultur - Freie Kunst
XVIRecht auf Bildung
XVIIDie Wissenschaft und ihre Lehre ist frei

1.) Nationalismus

I.2 (5) Eine gestärkte Volkssouveränität schützt die Freiheit des Volkes davor, zum Spielball internationaler Spekulanten und Konzerne sowie staatlicher und halbstaatlicher internationaler Institutionen zu werden.

III.4 (2) Eine Politik wird abgelehnt, die sich insbesondere seit dem Beitritt österreichs zur Europäischen Union den massiven Vereinheitlichungs- und Nivellierungsbestrebungen zu Lasten der geistigen und kulturellen Substanz österreichs anschließt.

VI.1 (2) Die zentrale geographische Lage österreichs und seine Geschichte weisen dem Land eine besondere mitgestaltende Rolle als Mittler in Europa zu.

(3) Die Europäische Union ist nur ein Teil der europäischen Wirklichkeit. Sie soll sich nicht zu einem europäischen Bundesstaat, sondern zu einem Staatenbund entwickeln. (4) Daneben müssen vielfältige Formen der internationalen Zusammenarbeit in Form weiterer europäischer Staatenbünde möglich sein, unabhängig davon, ob ein Staat Mitglied der EU ist oder nicht.

XIV.2 (3) Die Agrarpolitik der EU steht den erklärten Zielen der Erhaltung der herkömmlichen bäuerlichen Struktur und einer naturnahen, flächenbezogenen Produktionsweise entgegen. Um die österreichische Landwirtschaft insbesondere vor dem durch die geplante Osterweiterung zu erwartenden finanziellen Kollaps zu bewahren, ist daher dringend eine Re-Nationalisierung der Agrarpolitik anzustreben.

Kommentar: Europa ist auf dem Weg zu einer politischen Einigung. Dieser kann in der Folge auch zu einem europäischen Bundesstaat auf der Grundlage der europäischen Regionen führen. In diesem europäischen Staat können auch die heutigen Nationalstaaten aufgehen. Jeder politische Ansatz sollte in Gesamt-Europa eingebracht werden, anstatt zurück in nationalistische Strukturen zu fließen.

2.) Kultur-Chauvinismus

III.4 (4) Gerade auf medialer Ebene ist seit Jahren eine von kultureller Verflachung gekennzeichnete Entwicklung erkennbar; dies erfordert einen neuen geistigen und kulturellen Aufbruch, um speziell österreichische Traditionen und regionale Eigenheiten lebendig zu erhalten.

IV.1 (3) Das österreichische Volksgruppenrecht listet als Schutzobjekte die einzelnen historisch ansässigen (autochthonen) Volksgruppen auf, wobei die Judikatur denklogisch voraussetzt, daß die überwiegende Mehrheit der österreicher der deutschen Volksgruppe angehört.

IV.2 (1) Das Grundrecht jedes österreichers, seine eigene Identität und Volkstumszugehörigkeit selbständig und frei zu bestimmen, ist zu garantieren. (2) Dieses Recht ist nicht auf die historisch ansässigen Volksgruppen, wie sie unter Abs. 1 als Schutzobjekte des Heimatbegriffes erwähnt sind, begrenzt. Vielmehr ist es jedem Bürger selbst überlassen, ob er sich überhaupt einer ethnischen Gruppe zugehörig fühlt. In weiterer Folge hat jeder Bürger das Recht selbst zu bestimmen, welcher Volksgruppe er seiner Identität nach zugeordnet werden möchte. Allerdings kann er aus seinem Volkstumsbekenntnis nur in bezug auf die historisch ansässigen Volksgruppen subjektive Rechte ableiten.

(2) Eine unbeschränkte Zuwanderung würde die ansässige Bevölkerung hinsichtlich ihrer aktiven Integrationsfähigkeit überfordern und dadurch deren Recht auf Wahrung und Schutz der eigenen Heimat gefährden. Multikulturelle Experimente werden abgelehnt, weil durch sie mutwillig gesellschaftliche Konflikte geschürt werden.

V.2(3) Den großen christlichen Kirchen kommt eine entscheidende Rolle zur Bewahrung des europäischen Wertekonsenses zu. Da dies auch der Freiheitlichen Bewegung ein politisches Anliegen ist, sieht sie sich als natürlicher Partner der christlichen Kirchen. Daraus folgt, daß die FPö auch für die Erhaltung des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen eintritt und Bestrebungen, statt dessen einen hinsichtlich seiner philosophischen und weltanschaulichen Grundlagen fragwürdigen "Ethikunterricht" einzuführen, eine klare Absage erteilt.

XV.3(1) Die künstlerischen Leistungen früherer Generationen sind durch die Tradition kulturelles Erbe geworden. Hierzu gehören neben der Hochkultur auch die vielfältigen Ausprägungen der Volkskultur. (2) Der gesamtgesellschaftlichen und staatlichen Aufgaben der Erhaltung dieses kulturellen Erbes und der Sicherung der zumeist regionalen kulturellen Identität stehen alle Bestrebungen kultureller Nivellierung oder verordneter Multikultur entgegen und werden daher abgelehnt.

XV.3 (3) Die Sicherung des kulturellen Erbes erfordert in infrastruktureller Hinsicht die Erhaltung der großen und anerkannten Bühnen für Sprech- und Musiktheater, der Konzertsäle, der Museen und Sammlungen und der Kulturdenkmäler.

XVI.2 (3) Zu den wichtigsten Bildungszielen gehören auch die Pflege der österreichischen Eigenart und die Erhaltung des kulturellen Erbes. Hierin findet die Beibehaltung und Förderung humanistischer und musischer Bildungswege ihre Begründung, wobei auch auf regionale kulturelle Eigenarten Rücksicht zu nehmen ist.

Kommentar: Kultur entsteht aus der Verschmelzung unterschiedlicher Einflüsse. Eine lebendige Kultur verändert sich und wird zu neuem, auch regionalem Kulturgut. Ein Abschotten gegen äußere Einflüsse führt zu einer Versteinerung und zu einem völligen Aussterben des kulturellen Erbes. Dazu ist die auch gleichberechtigte staatliche Unterstützung alternativer Kunstprojekte notwendig. österreicher sollten auch mit der Kultur anderer Regionen der Erde bekannt gemacht werden, um einem Nationalismus vorzubeugen.

3.) Einmischung in die Souveränität anderer Staaten

VI.4 (3)Grundrecht auf Weiterbestand jeder Volksgruppe und auch der Schutz vor Assimilierungszwang erlegt österreich die Verpflichtung auf, nicht nur die eigenen Volksgruppen zu schützen, sondern auch für die in ihrem Bestand bedrohten deutschen Minderheiten auf dem Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie Schutzmachtfunktion auszuüben (vgl. Kap. VII, Art. 4).

VII.4 (2) Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist unteilbar und unverzichtbar. Bis zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes der Südtiroler ist es die historische Aufgabe österreichs, den Bestand der deutschen und ladinischen Volksgruppen in Südtirol so wie den international abgesicherten rechtlichen Status mit allen verfügbaren friedlichen Mitteln zu sichern. (3) Für den Fall, daß sich die Südtiroler in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes gegen den Verbleib ihres Landes bei Italien aussprechen, ist ihnen die Möglichkeit des Beitrittes zur Republik österreich offenzuhalten.

Kommentar: Die FPö nimmt sich hier die Freiheit heraus, einzelne gesellschaftliche Gruppen in anderen Staaten direkt und eventuell im Gegensatz zu der Politik des jeweiligen Staates zu fördern. Dadurch wird der Versuch dieser Staaten, seine Bevölkerung zu gemeinsamem Streben zu veranlassen bekämpft.